Über uns
Ein Ort für Lernen, Kultur und Begegnung.
Das Pädagogisch-Kulturelle Centrum Ehemalige Synagoge Freudental (PKC) ist ein Lern- und Begegnungsort für Menschen aller Altersgruppen. Wir verbinden historisch-politische Bildung mit kulturellen Projekten und setzen uns für Toleranz, Demokratie und Völkerverständigung ein. Mit Veranstaltungen, Exkursionen und kreativen Angeboten machen wir Geschichte lebendig und schaffen Räume für Dialog und gemeinsames Lernen.
Team / Gremien
Lernen Sie die Menschen hinter dem PKC kennen.
Geschichte
Vergangenheit entdecken – Bedeutung verstehen.
Kooperationen
Starke Partnerschaften für gemeinsame Projekte.
Publikationen
Spannende Themen und Forschung zum Nachlesen.
Bibliothek
Vielfalt entdecken, stöbern und forschen.
Downloads
Materialien und Infos – schnell zum Mitnehmen.
Mitglied werden & gemeinsam mehr bewegen

Wir freuen uns über neue Mitgliedschaften! Mit einem Beitrag von € 40 im Jahr bewirken Sie viel. Vielleicht können Sie das PKC auch weiterempfehlen?
Durch Ihre Mitgliedschaft im Pädagogisch-Kulturellen Centrum Ehemalige Synagoge Freudental e.V. unterstützen Sie die fortlaufende Arbeit des Vereins und unser gemeinsames Engagement für Völkerverständigung sowie Erziehung zu Toleranz und Demokratie in den Bereichen: Pädagogik, Kultur, Wissenschaft
Jahresbeitrag: Einzelmitglieder € 40 • Ehepaare € 70 • Familien € 80
Vielen Dank!

Ihre Spende wirkt
Mit Ihrer Spende Zukunft gestalten
Jede Spende hilft, unsere Arbeit lebendig zu halten: Begegnungen zwischen Kulturen, Lernen am authentischen Ort, kulturelles Erleben und wissenschaftliche Projekte. Mit Ihrem Beitrag fördern Sie Toleranz, Demokratie und Völkerverständigung – Werte, die heute wichtiger sind denn je. Unterstützen Sie uns dabei, diese Botschaft weiterzutragen. Sie bekommen eine Spendenbescheinigung zugesandt.
Spenden-Konto-Nr. 6748823
Kreissparkasse Ludwigsburg (BLZ 60450050)
IBAN: DE70 6045 0050 0006 7488 23
BIC: SOLADES1LBG

Das PKC ist durch Feststellungsbescheid des Finanzamts Bietigheim-Bissingen StNr. 55099/15726 vom 05. Juni 2014 als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid (s.o.) für die Jahre 2010, 2011 und 2012 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck) (im Sinne § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, 7 AO, 13 AO Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) verwendet wird.