Mitgliedschaft & Spenden


Mitglied werden & gemeinsam mehr bewegen


Außenansicht der ehemaligen Synagoge in Freudental mit modernem Glasvorbau.

Wir freuen uns über neue Mitgliedschaften! Mit einem Beitrag von € 40 im Jahr bewirken Sie viel. Vielleicht können Sie das PKC auch weiterempfehlen?

Durch Ihre Mitgliedschaft im Pädagogisch-Kulturellen Centrum Ehemalige Synagoge Freudental e.V. unterstützen Sie die fortlaufende Arbeit des Vereins und unser gemeinsames Engagement für Völkerverständigung sowie Erziehung zu Toleranz und Demokratie in den Bereichen: Pädagogik, Kultur, Wissenschaft

Jahresbeitrag: Einzelmitglieder € 40 • Ehepaare € 70 • Familien € 80

Vielen Dank!


Logos deutscher Organisationen und Stiftungen wie Landkreis Ludwigsburg auf hellem Hintergrund.
Wir danken allen, die uns fördern und finanziell unterstützen!
Mit dem von Tuviah Ben Avraham kalligraphisch gestalteten Wort TODA – DANKE bedankt sich das Pädagogisch-Kulturelle Centrum Ehemalige Synagoge Freudental für die großzügige Förderung und Unterstützung bei folgenden Institutionen: Landkreis Ludwigsburg • Land Baden-Württemberg • Landeszentrale für politische Bildung • Gemeinde Freudental • Stiftung Kunst, Kultur und Bildung der Kreissparkasse Ludwigsburg • Wüstenrot Stiftung • Die Kurt und Hildegard Löwenstein/Losten Stiftung • Berthold Leibinger Stiftung GmbH • BRUKER-Stiftung • Piplack-Gabelmann-Stiftung

Ihre Spende wirkt


Mit Ihrer Spende Zukunft gestalten

Jede Spende hilft, unsere Arbeit lebendig zu halten: Begegnungen zwischen Kulturen, Lernen am authentischen Ort, kulturelles Erleben und wissenschaftliche Projekte. Mit Ihrem Beitrag fördern Sie Toleranz, Demokratie und Völkerverständigung – Werte, die heute wichtiger sind denn je. Unterstützen Sie uns dabei, diese Botschaft weiterzutragen. Sie bekommen eine Spendenbescheinigung zugesandt.

Spendenkonto
DE70 6045 0050 0006 7488 23
PÄD.- KULTURELLES CENTRUM, EHEM. SYNAGOGE FREUDENTAL

Nahaufnahme eines Blumenstraußes mit rosa und weißen Rosen, Gerbera, Grün und weißen Fäden.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck) (im Sinne § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, 7 AO, 13 AO Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) verwendet wird.